Arbeitsschutz

Arbeitsschutz

Die Rechtsgrundlagen des Arbeitsschutzes in der Arztpraxis sind ebenso vielfältig wie kompliziert.

ArbSchG

Die Notwendigkeit einer Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätz ergibt sich gleich aus mehreren rechtlichen Vorgaben. In jedem Fall ist die praxisspezifische Gefährdungsbeurteilung die notwendige Grundlage für alle Arbeitsschutzmaßnahmen in der Praxis.

DGUV

Die Unfallverhütungsvorschriften regeln u.a. den personellen Aufwand zur Umsetzung des Arbeitsschutzes in der Arztpraxis. Je nach Unter-nehmensgröße kommen verschiedene Betreuungsformen in Frage. In jedem Fall müssen Betriebsarzt und Fach-kraft für Arbeitssicherheit benannt sein.

BioStoffV

Der Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen zählt zu den "gefährlichsten" Tätigkeiten in einer Gesundheitseinrichtng, und insbesondere die Nadelstich-verletzung gehört zu den häufigsten Unfallursachen in Krankenhäusern und Arztpraxen.

GefStoffV

Gefahrstoffe werden in unter-schiedlicher Form in Arztpraxen verwendet, vom Entwickler für Röntgenaufnahmen über Desinfektionsmittel bis hin zu Zytostatika ist das Spektrum groß. Persönliche Schutzausrüstung mindert die Gefahr im Umgang mit Gefahrstoffen.

Unsere Mitglieder profitieren von einer kompetenten und auf die Rechtsgrundlagen ausgerichteten Betreuung des Arbeitsschutz!