Hygiene

Hygiene

Hygiene zählt zu den sog. "voll beherrschbaren Bereichen" einer Arztpraxis, mit allen rechtlichen Konsequenzen. In unserem Verbund erhalten Mitglieder kompetente Hilfen.

Aufbereitung

Mit Krankheitserregern kontaminierte Medizinprodukte können die Quelle von Infektionen beim Menschen sein. Die Anwendung solcher Medizin-produkte setzt daher eine vorher-gehende Aufbereitung voraus, an die definierte Anforderungen zu stellen sind. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus gesetzlichen Vorgaben zum Schutz von Patienten, Anwendern und Dritten und der Notwendigkeit im Rahmen eines etablierten Qualitätsmanagement-systems, die bewährten Verfahren stets in gleichbleibend hoher und nachweisbarer Qualität zu gewährleisten.

Medikamente

Die Haltbarkeit und Wirksamkeit von Medikamenten ist in erheblichem Maße von der korrekt durchgeführten Lagerung abhängig. Arzneimittel sind empfindliche Produkte. Feuchtigkeit, zu hohe oder zu tiefe Lager-temperaturen, Licht oder eine unsachgemäße Entnahme können ihre Qualität beeinträchtigen. Verdorbene oder abgelaufene Arzneimittel verlieren ihre Wirksamkeit und können ggf. gesundheitsschädlich sein. Für die Lagerung von Arzneimitteln in der Praxis gibt es jedoch wenig gesetzliche konkrete Vorgaben.

Desinfektion

Für eine erfolgreiche Desinfektion ist die Einhaltung der für wirksam befundenen Konzentrations-Zeit-Relationen erforderlich. Vor allem für die Desinfektion von Flächen, die bei rasch aufeinander folgenden Eingriffen am Patienten bzw. Verrichtungen zu Infektionsquellen werden können (z. B. Arbeitsflächen, OP-Tische, Toilettenstühle) ist es notwendig, schnell wirkende Verfahren einzusetzen.

Angaben zum Wirkungsspektrum, zu Einwirkzeit und Konzentration finden sich z.B. in der Desinfektionsmittel-Liste der VAH für die Routine Desinfektion.


Medizinprodukte

Die Risikobewertung und Einstufung aufzubereitender Medizinprodukte ist laut RKI eine der wichtigsten Maßnahmen für die sachgerechte Aufbereitung. Für jedes Medizinprodukt  ist durch den für die Aufbereitung Verantwortlichen schriftlich festzulegen,

ob, ggf. wie oft und mit welchen Verfahren es aufbereitet werden soll.

Für die korrekte Einstufung der Medizinprodukte, die Festlegung der Art und die Durchführung der Aufbereitung ist der Betreiber verantwortlich. Die Angaben des Herstellers sind zu berücksichtigen.


Unsere Mitglieder profitieren von einem kompetenten und auf die Rechtsgrundlagen ausgerichtetem Hygienemanagement!