QM

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Der Gemeinsame Bundesausschuss hat geregelt, dass alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeuten und medizinischen Versorgungszentren ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einführen und weiterentwickeln müssen.

Qualitätsmanagement

Unter einer Zertifizierung versteht man die Bewertung und Bestätigung des eigenen Managementsystems durch eine Zertifizierungsgesellschaft. Derzeit schreibt der Gesetzgeber die Zertifizierung der eigenen Praxis nicht vor, da sie bisher weder vom Sozialgesetzbuch V noch von einer anderer Stelle gefordert wird. In Teilbereichen der Gesundheitsversorgung kann man aber eine zunehmende Relevanz von Zertifikaten beobachten, wie heute z.B. bereits bei Rehabilitationseinrichtungen oder ambulant operierenden Einrichtungen.


Der Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems dauert je nach Ausgangslage in der Arztpraxis unterschiedlich lange. Dabei muss die Implementierung nicht unbedingt eine schmerzhafte arbeits- und zeitintensive Tätigkeit sein, denn der Qualitätspraxisverbund verfügt bereits über ein schlüsselfertiges System sowohl nach den normativen Vorgaben als auch im Sinner der aktuellen GBA-Richtlinie. Nicht nur aufgrund des Arbeitsaufwandes erscheint es für Arztpraxen sinnvoll, sich zu unternehmerischen und versorgungsintegrativen Einheiten zusammenschließen. Dies entspricht nicht nur der Entwicklung von „Managed Care Organisationsformen“, sondern ermöglicht auch ein gegenseitiges Unterstützungsnetzwerk beim Aufbau von Qualitätsmanagement und der Bewältigung der damit verbundenen Aufgaben.


Unsere Verbundmitglieder garantieren einen qualitativen Mindeststandard, z.B.:

etabliertes Fehler- und Beschwerdemanagement

Risikoanalysen und -bewertungen von Prozessen

Umsetzung der Hygiene nach RKI-Vorgaben

Umsetzung der gerätespezifischen Vorgabe (MPG, MPBetreibV)

Ermittlung von ergebnisspezifischen Kennzahlen

jährliche Unterweisungen Hygiene, Arbeitsschutz, Datenschutz, Notfall etc.

kontinuierliche Kundenbefragungen

Einhaltung der Arbeitsschutz-Vorgaben

Einhaltung der Datenschutz-Vorgaben

etc.


In den jährlichen Systemaudits wird expliziert auf die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben geachtet und ggf. eine entsprechende Hilfestellung bereitgestellt. Das Systemaudit wird ausschließlich von der Zentrale durchgeführt. Die Arbeit im Humanitus-QM-System hat für unsere Mitglieder den Vorteil, auch bei Begehungen in den Bereichen Hygiene, AMG, Medizinprodukte, Arbeitsschutz und Datenschutz jederzeit gut vorbereitet zu sein. Durch die höhere Sicherheit, regelmässige Kontrollen und revisionssichere Rückverfolgbarkeit können rechtliche Konsequenzen und Haftungsprobleme fast ausgeschlossen werden.